Muss ich beim Auszug die Wohnung streichen?
- Rita Fröhlich

- vor 5 Tagen
- 1 Min. Lesezeit

Wer eine Wohnung kündigt, stellt sich oft dieselbe Frage: Muss ich vor der Wohnungsabgabe alle Wände neu streichen? Die kurze Antwort lautet: Nein. Ein Neuanstrich ist nicht automatisch Pflicht.
Gerade in Romanshorn, Kreuzlingen, Arbon und Amriswil erleben wir immer wieder, dass Mieter unnötig Geld ausgeben, obwohl die Wände lediglich normale Gebrauchsspuren aufweisen.
Normale Abnutzung ist kein Schaden
Kleine Kratzer, leichte Verschmutzungen oder minimale Farbveränderungen gehören zum normalen Wohnen. Dafür müssen Mieter in der Regel nicht aufkommen.
Anders sieht es aus, wenn Wände stark verschmutzt, bunt gestrichen oder beschädigt wurden. Auch Dübellöcher, grosse Kratzer oder Wasserschäden können dazu führen, dass Malerarbeiten erforderlich sind.
Entscheidend sind Mietvertrag und Wohnungszustand
Ob gestrichen werden muss, hängt immer vom Einzelfall ab. Massgebend sind unter anderem:
der Zustand der Wände
die Dauer des Mietverhältnisses
allfällige Schäden
Vereinbarungen im Mietvertrag
die Beurteilung bei der Wohnungsabgabe
Nicht jede Klausel im Mietvertrag ist automatisch gültig. Eine pauschale Verpflichtung, beim Auszug sämtliche Wände neu zu streichen, ist nicht in jedem Fall durchsetzbar.
Lohnt sich ein Neuanstrich trotzdem?
Ja, manchmal schon.
Wer starke Gebrauchsspuren beseitigt oder einzelne Räume fachgerecht auffrischen lässt, kann Diskussionen bei der Wohnungsabgabe vermeiden. Oft genügt es aber, nur betroffene Wände oder einzelne Zimmer zu renovieren.
Eine ehrliche Beurteilung spart häufig mehrere hundert Franken.
Unser Tipp
Lassen Sie die Wohnung vor der Wohnungsabgabe beurteilen. So wissen Sie frühzeitig, welche Arbeiten wirklich nötig sind und welche nicht.
Wir beraten Mieter und Vermieter in Romanshorn, Kreuzlingen, Arbon und Amriswil ehrlich und transparent. Wenn Malerarbeiten sinnvoll sind, erstellen wir Ihnen gerne eine unverbindliche Offerte. Oft reicht weniger aus, als viele denken.





Kommentare